Satzung des Vereins Steeler Nachbarschaftsladen
§ 1
Der Verein mit Sitz in 45276 Essen-Steele, Alte Zeilen 22, verfolgt – ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein führt den Namen Steeler Nachbarschaftsladen, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.V.
Zwecke des Vereins sind:
-die Förderung von Kunst und Kultur,
-die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
-die allgemeine Förderung demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes,
-die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
-die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Gründung und Unterhaltung eines Stadtteilladens als Begegnungsstätte, in dem interkulturelle Kommunikation, Begegnung und nachbarschaftliche Unterstützung stattfinden und die Satzungszwecke weiter verwirklicht werden durch:
-den Betrieb eines Cafés ohne Gewinnstreben mit regelmäßigen Öffnungszeiten;
-die Durchführung von niederschwelligen Angeboten zur nachbarschaftlichen Unterstützung, zum Beispiel durch gegenseitige Hilfe bei handwerklichen Tätigkeiten, eine Fahrradwerkstatt, Hausaufgabenhilfe, Hilfe bei der Einrichtung und Unterhaltung digitaler Geräte, Tauschbörsen oder Ähnliches;
-die Durchführung von niederschwelligen und interkulturellen Angeboten auf den Gebieten der Musik, Literatur und Kunst, zum Beispiel durch Singkreise, Gesprächskreise, Veranstaltung von Konzerten mit lokalen Partnern, Malkurse oder Ähnliches;
-die Durchführung von Vortragsveranstaltungen zu spezifischen Themen, zum Beispiel Informationsangebote zum Verbraucherschutz und zu nachhaltiger Lebensweise;
-die Bildung interdisziplinärer und interkultureller Netzwerke durch Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und Initiativen;
-die Durchführung von Projekten zu einzelnen Aspekten des Vereinszwecks, die zum Mitmachen und Engagieren einladen.
Die Erfüllung des Vereinszwecks geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 5
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt.
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Eintragung in die Mitgliederliste. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
§ 6
Über Fälligkeit und Höhe des Vereinsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist in Geld zu entrichten.
§ 7
Die Mitgliedschaft endet
a) durch freiwilligen Austritt,
b) durch Ausschluss, c) durch Tod.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, wenn dieses durch sein Verhalten gegen die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verstößt. Er erfolgt durch einen Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit. Der Tod eines Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden.
§ 8
Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.
§ 9
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 10
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.
Eine Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder in Textform einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der Mitglieder bzw. mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
Die Mitgliederversammlung wird von der ersten Vorsitzenden/dem ersten Vorsitzenden oder deren/dessen Vertretung geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der
Auflösung des Vereins und der Beschlüsse über die Änderung der Satzung, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und protokolliert. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins und Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % der anwesenden Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Feststellung, Änderung und Auslegung der Satzung;
b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes;
c) Verabschiedung der Jahresplanung;
d) Wahl des Vorstandes
e) Wahl von zwei Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern auf die Dauer von 2 Jahren;
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
g) Genehmigung der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstands;
h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform und begründet beim Vorstand einzureichen.
§ 11
Der Vorstand besteht aus:
Der/dem Vorsitzenden,
Der/Dem stellvertretenden Vorsitzenden,
Dem/Der Kassierer/-in.
Jedes Vorstandmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Die Beschlüsse des Vorstands sind den Mitgliedern in Textform mitzuteilen.
§ 12
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 13
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Initiative für Nachhaltigkeit e.V. Essen (Steuernummer 111/5785/3461), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Errichtet in Essen am 13.07.2021
Von den Gründungsmitgliedern
Peter Heßler Norbert Sütterlin
Brigitte Rittmann-Bauer Dirk Peter Fuchs
Martin Henke Iris Seemann
Irene Wollenberg Susanne Heming-Fuchs
